Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 21.11.2018

Rechtsprechung
   FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15   

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FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15 (https://dejure.org/2023,19470)
FG Köln, Entscheidung vom 24.04.2023 - 14 K 3066/15 (https://dejure.org/2023,19470)
FG Köln, Entscheidung vom 24. April 2023 - 14 K 3066/15 (https://dejure.org/2023,19470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Finanzgerichtsordnung: Verfahrensaussetzung mangels Bindungswirkung der Bestellung eines Nachtragsliquidators durch das Registergericht bei arglistiger Täuschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten Vertreters der Ltd.; Entgegenstehen der Löschung der Ltd. im Register dem Erlass des gebotenen Beschlusses über die Beiladung der Ltd.

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren - Zur Bindungswirkung der Bestellung eines Nachtragsliquidators bei arglistiger Täuschung des Registergerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 22.11.2016 - II ZB 19/15

    Gesellschaft ausländischen Rechts: Restgesellschaft für in Deutschland belegenes

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Dies gelte auch für eine ausländische Kapitalgesellschaft (auch "Restgesellschaft" genannt), die bereits im ausländischen Register gelöscht worden sei (BGH-Beschluss vom 22.11.2016 II ZB 19/15, BGHZ 212, 381; KG Berlin Beschluss vom 28.10.2022 22 W 53/22, ZIP 2023, 142).

    Nach der Rechtsprechung bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung und Auflösung in England in Deutschland als "Restgesellschaft" fortbestehen, solange sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das ansonsten keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. BGH-Beschluss vom 22.11.2016 II ZB 19/15, juris; LG Duisburg Beschluss vom 20.02.2007 7 T 269/06, juris, Rz. 9; OLG Nürnberg Beschluss vom 10.08.2007 13 U 1097/07, juris, Rz. 7; Thüringer OLG Beschluss vom 22.08.2007 6 W 244/07, juris, Rz. 26 ff.; KG Berlin Beschluss vom 15.10.2009 8 U 34/09, juris, Rz. 3; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.05.2010 24 U 160/09, juris, Rz. 5).

    Für eine danach bestehende Restgesellschaft kann entsprechend § 273 Abs. 4 Satz 1 AktG ein Nachtragsliquidator bestellt werden (vgl. BGH-Beschluss vom 22.11.2016 II ZB 19/15, juris).

    Sind keine anderweitigen Anhaltspunkte vorhanden, ist für die Bestellung des Nachtragsliquidators dasjenige Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich das Vermögensrecht befindet (vgl. BGH-Beschlüsse vom 22.11.2016 II ZB 19/15, juris, Rz. 19; vom 05.03.2007 II ARZ 2/05, juris, Rz. 6; Thüringer OLG Beschluss vom 22.08.2007 6 W 244/07, juris, Rz. 34).

  • BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83
    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Es genüge insoweit, dass die Gesellschaft an einem Rechtsmittelverfahren beteiligt sei und sich in diesem Verfahren das steuerrechtliche Ergebnis für sie ändern könne (BFH-Urteil vom 26.03.1980 I R 111/79, BStBl II 1980, 587; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 31.05.1983 BReg 3 Z 13/83, ZIP 1983, 938).

    Im Übrigen könne sich aus (potentiellen) Steuererstattungsansprüchen auch noch verteilungsfähiges Vermögen ergeben (Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 31.05.1983 BReg 3 Z 13/83, ZIP 1983, 938).

  • KG, 28.10.2022 - 22 W 53/22

    Folge einer Eintragung von Firmen-Löschung trotz Klageverfahren

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Dies gelte auch für eine ausländische Kapitalgesellschaft (auch "Restgesellschaft" genannt), die bereits im ausländischen Register gelöscht worden sei (BGH-Beschluss vom 22.11.2016 II ZB 19/15, BGHZ 212, 381; KG Berlin Beschluss vom 28.10.2022 22 W 53/22, ZIP 2023, 142).

    Die Gesellschaft führe einen Passivprozess (OLG Frankfurt Beschluss vom 14.10.2014 20 W 288/12, GmbHR 2015, 653; OLG München Beschluss vom 20.6.2005 31 Wx 36/05, juris; KG Berlin Beschluss vom 28.10.2022 22 W 53/22, ZIP 2023, 142).

  • OLG Jena, 22.08.2007 - 6 W 244/07

    Fortbestand einer englischen Limited nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Nach der Rechtsprechung bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung und Auflösung in England in Deutschland als "Restgesellschaft" fortbestehen, solange sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das ansonsten keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. BGH-Beschluss vom 22.11.2016 II ZB 19/15, juris; LG Duisburg Beschluss vom 20.02.2007 7 T 269/06, juris, Rz. 9; OLG Nürnberg Beschluss vom 10.08.2007 13 U 1097/07, juris, Rz. 7; Thüringer OLG Beschluss vom 22.08.2007 6 W 244/07, juris, Rz. 26 ff.; KG Berlin Beschluss vom 15.10.2009 8 U 34/09, juris, Rz. 3; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.05.2010 24 U 160/09, juris, Rz. 5).

    Sind keine anderweitigen Anhaltspunkte vorhanden, ist für die Bestellung des Nachtragsliquidators dasjenige Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich das Vermögensrecht befindet (vgl. BGH-Beschlüsse vom 22.11.2016 II ZB 19/15, juris, Rz. 19; vom 05.03.2007 II ARZ 2/05, juris, Rz. 6; Thüringer OLG Beschluss vom 22.08.2007 6 W 244/07, juris, Rz. 34).

  • BFH, 22.02.2018 - III R 10/17

    Kindergeld, Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG, Differenzkindergeld bei

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass auch die Bindungswirkung eines Steuerbescheides entfallen kann, wenn dieser auf unzutreffenden Tatsachenangaben des Steuerpflichtigen beruht (vgl. BFH-Urteile vom 22.02.2018 III R 10/17, juris, Rz. 20; vom 23.03.2021 III R 11/20, juris, Rz. 14 zum Kindergeldrecht).
  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Der BFH hat einer englischen Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen den deutschen ordre public oder den Grundsatz von Treu und Glauben die Anerkennung versagt, wenn der Betroffene die Zuständigkeit des englischen Gerichts rechtsmissbräuchlich erschlichen hat, indem er seinen Wohnsitz nur zum Schein nach England verlegt hat, und nachweislich falsche tatsächliche Angaben in dem englischen Verfahren zu seinen Vermögensverhältnissen und Tätigkeiten gemacht hat (vgl. Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, juris; siehe dazu auch BGH-Urteil vom 10.09.2015 IX ZR 304/13, juris, Rz. 27 a.E.).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    So hat der BGH eine auf ausländische Rechtsvorschriften gestützte Volljährigenadoption wegen Verstoßes gegen den ordre public nicht anerkannt, wenn das ausländische Gericht seine Entscheidungszuständigkeit auf der Grundlage unrichtiger oder irreführender Angaben der Adoptionsbeteiligten über ihren Wohn- oder Aufenthaltsort bejaht hat oder die Voraussetzungen für die Entscheidung durch ein ausländisches Gericht nur deshalb herbeigeführt wurden, um die restriktiveren Voraussetzungen des deutschen Adoptionsrechts zu umgehen (vgl. BGH-Beschluss vom 27.05.2020 XII ZB 54/18, juris, Rz. 55 f.).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Bei der Gesellschaft müsse eine Betriebsprüfung durchgeführt werden oder ihr müsse noch ein Steuerbescheid zugestellt werden (OLG München Beschluss vom 07.05.2008 31 Wx 28/08, ZIP 2009, 490; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 30.10.1984 BReg 3 Z 204/84, ZIP 1985, 33).
  • BFH, 27.01.2016 - VII B 119/15

    Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Der BFH hat einer englischen Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen den deutschen ordre public oder den Grundsatz von Treu und Glauben die Anerkennung versagt, wenn der Betroffene die Zuständigkeit des englischen Gerichts rechtsmissbräuchlich erschlichen hat, indem er seinen Wohnsitz nur zum Schein nach England verlegt hat, und nachweislich falsche tatsächliche Angaben in dem englischen Verfahren zu seinen Vermögensverhältnissen und Tätigkeiten gemacht hat (vgl. Beschluss vom 27.01.2016 VII B 119/15, juris; siehe dazu auch BGH-Urteil vom 10.09.2015 IX ZR 304/13, juris, Rz. 27 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12

    Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
    Die Gesellschaft führe einen Passivprozess (OLG Frankfurt Beschluss vom 14.10.2014 20 W 288/12, GmbHR 2015, 653; OLG München Beschluss vom 20.6.2005 31 Wx 36/05, juris; KG Berlin Beschluss vom 28.10.2022 22 W 53/22, ZIP 2023, 142).
  • BFH, 23.03.2021 - III R 11/20

    Kindergeldbezug aufgrund inländischer Einkünfte

  • BFH, 26.03.1980 - I R 111/79

    Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

  • OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse;

  • BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84

    Nachtragsliquidation; Voraussetzungen; GmbH

  • OLG Dresden, 18.06.2009 - 3 AR 47/09

    Bindungswirkung einer Verweisung bei falschen Tatsachenangaben durch den

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 3 Wx 98/11

    Beendigung der Nachtragsliquidation einer GmbH im Hinblick auf die Vertretung der

  • OLG München, 20.06.2005 - 31 Wx 36/05
  • OLG Frankfurt, 25.03.1982 - 20 W 167/82
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 112/14

    Klage gegen englische Limited in Deutschland: Verlust der Partei- und

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88

    Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

  • BGH, 22.01.1990 - II ZR 25/89

    Anfechtung der Abtretung eines GmbH-Anteils wegen arglistiger Täuschung; Geltung

  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen

  • OLG Nürnberg, 10.08.2007 - 13 U 1097/07

    Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited; Bestellung eines

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

  • BGH, 05.03.2007 - II ARZ 2/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Bestellung von Notorganen für eine in der

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

  • BFH, 10.12.2019 - I B 11/19

    Notwendige Beiladung einer aufgelösten englischen Limited

  • KG, 17.03.2014 - 20 U 254/12

    Beendigung der Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited;

  • BFH, 07.05.2014 - I R 59/13

    Aussetzung des Verfahrens - formeller Bilanzenzusammenhang

  • BFH, 02.10.2017 - VI B 9/17

    Keine Aussetzung des Klageverfahrens wegen Einkommensteuer nach bestandskräftiger

  • KG, 15.10.2009 - 8 U 34/09

    Prozessführung einer englischen Limited: Parteifähigkeit nach Löschung und

  • FG Köln, 08.10.2015 - 13 K 2932/14

    Ergehen wirksamer Schätzungsbescheide gegenüber einer zwischenzeitlich

  • LG Duisburg, 20.02.2007 - 7 T 269/06

    Insolvenz einer gelöschten Ltd.

  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 182/94
  • KG, 02.08.1999 - 2 W 509/99
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Rechtsprechung
   FG Köln, 21.11.2018 - 14 K 3066/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,64835
FG Köln, 21.11.2018 - 14 K 3066/15 (https://dejure.org/2018,64835)
FG Köln, Entscheidung vom 21.11.2018 - 14 K 3066/15 (https://dejure.org/2018,64835)
FG Köln, Entscheidung vom 21. November 2018 - 14 K 3066/15 (https://dejure.org/2018,64835)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 10.12.2019 - I B 11/19

    Notwendige Beiladung einer aufgelösten englischen Limited

    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21.11.2018 - 14 K 3066/15 aufgehoben.

    Das FG Köln begründete dies im Urteil vom 21.11.2018 - 14 K 3066/15 mit seiner fehlenden Überzeugung, dass es sich bei den Zahlungen der LP um Aufwendungen für einen Wareneinkauf und nicht um eine Kapitalüberlassung zur Zwischenfinanzierung der A-Gruppe gehandelt habe.

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